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Hinweis Antragsumfang

F05011258 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 - 6, 20 und 21 Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständigen im Bauwesen (PrüfVBau)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

- Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständige*r für Vermessung im Bauwesen - Führung der Berufsbezeichnung "Prüfsachverständiger für die Vermessung im Bauwesen" von Personen aus einem EU-Staat oder einem EU-Recht gleichgestellten Staat - Antragsteller*in hat bei erstmaliger Erbringung der Leistung nachzuweisen, dass er/sie vergleichbare Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit im Staat der Niederlassung erfüllt

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden