Arbeitsbereich ärztlicher Beruf
F05011212• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §10 BAO
Formularangaben
Eingabe: Ärzt*innen untersuchen Patienten, erheben Befunde, diagnostizieren Krankheiten, legen Therapiemaßnahmen fest und führen medizinische Behandlungen und Eingriffe durch. Bitte wählen Sie einen entsprechenden Bereich.
Technische Beschreibung
001 = in Arztpraxen und Kliniken 002 = in Gesundheitszentren und Rehabilitationszentren 003 = in Hospizen 004 = bei Altendiensten und Krankpflegediensten 005 = in der medizinischen Forschung und Lehre 006 = in der Pharmaindustrie 007 = bei Gesundheitsämtern, Krankenversicherungen und Ärztekammern
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden