Erklärung Studium in Deutschland in keinem Fall nicht bestanden
F05011115• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie eine Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt in Ihrem Fach in Deutschland endgültig nicht bestanden?
Ausgabe: Es wurde eine Prüfung oder ein Prüfungsabschnitt in Ihrem Fach in Deutschland endgültig nicht bestanden
Ausgabe: Es wurde eine Prüfung oder ein Prüfungsabschnitt in Ihrem Fach in Deutschland endgültig nicht bestanden
Eingabe: "Endgültig nicht bestanden" bedeutet, dass Sie diese Prüfung oder einen Prüfungsabschnitt nicht nochmal machen dürfen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden