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Arbeitsbereich Apothekerberuf

F05011099 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11 Bundes-Apothekerordnung (BApO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: In welchem Bereich möchten Sie arbeiten?
Ausgabe: Geplanter Arbeitsbereich

Hilfetext

Eingabe: Apotheker*innen geben in der Apotheke Medikamente ab. Sie verkaufen Medizinprodukte und Pflegeprodukte. Apotheker*innen beraten Kunden und Angehörige medizinischer Berufe. Sie fertigen, entwickeln und prüfen Arzneimittel. Bitte wählen Sie einen entsprechenden Bereich.

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


001 = in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken 002 = in der pharmazeutischen Industrie 003 = in Betrieben der chemischen Industrie 004 = in Prüfinstitutionen 005 = an Universitäten und Bildungseinrichtungen des Gesundheitswesens 006 = bei Krankenversicherungen 007 = bei Berufsorganisationen der Apothekerschaft oder der pharmazeutischen Industrie 008 = bei Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsverwaltung 009 = bei der Bundeswehr

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden