Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Ausbildungsstätte
F05011038• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 4 PrüfVO NRW
Formularangaben
Eingabe: Bitte laden Sie hier beglaubigte Abschriften/Ablichtungen/Kopien der Abschlusszeugnisse der Ausbildungsstätten (in der Regel Urkunde und Zeugnis der Hochschule).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden