Nachweis der besonderen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SV-VO
F05010886• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018; § 9 Abs. 1 Nr. 3 SV-VO
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Zum Nachweis der besonderen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 SV-VO ist der Besuch eines von der Ingenieurkammer-Bau NRW durchgeführten oder eines inhaltlich gleichwertigen Seminars nachzuweisen.
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Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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