Nachweis über die Eigenverantwortlichkeit
F05010868• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
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Handlungsgrundlage
- Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung 2018; § 3 Abs. 5 S. 3 und 4 SV-VO
Formularangaben
Eingabe: Hinweis: Eigenverantwortlich tätig werden Personen, die ihre berufliche Tätigkeit als Inhaber*in eines Büros selbstständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung ausüben. Hierzu sind alle vertraglichen Unterlagen (Geschäftsführervertrag, Gesellschaftsvertrag etc.) vorzulegen, die die berufliche Tätigkeit betreffen.
Bitte laden Sie an dieser Stelle den Nachweis hoch.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden