Hinweis
F05010686• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 22 BauPrüfVO
Formularangaben
Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz gemäß § 22 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) kann von den nach der BauPrüfVO in Nordrhein-Westfalen anerkannten Prüfingenierinnen oder Prüfingenieuren für Brandschutz gestellt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden