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Hinweis

F05010686 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 22 BauPrüfVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz gemäß § 22 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) kann von den nach der BauPrüfVO in Nordrhein-Westfalen anerkannten Prüfingenierinnen oder Prüfingenieuren für Brandschutz gestellt werden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden