Nachweis einer Haftpflichtversicherung
F05010671• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 24 BauPrüfVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Fügen Sie an dieser Stelle den Nachweis ein, dass im Falle der Anerkennung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Brandschutz eine ausreichende Haftpflichtversicherung in Form einer durchlaufenden Jahresversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden) besteht. Es ist darauf zu achten, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller in der Bestätigung des Versicherers persönlich benannt wird und das Risiko als „Prüfingenieurin für Brandschutz“ oder "Prüfingenieur für Brandschutz" abgedeckt ist.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden