Bearbeitungsdauer bei Gerichtsaufträgen
F05010568• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Eingabe: Bearbeitungsdauer bei Gerichtsaufträgen
Ausgabe: Angabe über die Bearbeitungsdauer bei Gerichtsaufträgen
Ausgabe: Angabe über die Bearbeitungsdauer bei Gerichtsaufträgen
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden