Eidesstaatliche Versicherung
F05010428• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie jemals eine Eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 Zivilprozessordnung (ZPO) -früher Offenbarungseid- abgegeben oder ist Haft zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung gemäß § 901 Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnet worden?
Ausgabe: Eidesstaatliche Versicherung
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden