Eigenständig gefertigte Gutachten mit Eigenleistungen
F05010387• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Haben Sie eigenständig gefertigte Gutachten bzw. Gutachten mit gekennzeichneten Eigenleistungen durchgeführt?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden