Polizeiliche Meldung
F05010356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG)
Formularangaben
Eingabe: Sind Sie bereits länger als zwei Jahre in Deutschland polizeilich gemeldet?
Ausgabe: Sie sind bereits länger als zwei Jahre in Deutschland polizeilich gemeldet.
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden