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Hinweis Abschluss ohne Anerkennung

F05010335 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG); § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG); § 1 Hebammengesetz (HebG); § 21 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gesundheitsaufseher (innen) (APO-Ges.-Aufs.); § 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG); § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG); § 1 Absatz 1 Orthoptistengesetz (OrthoptG); § 1 Absatz 1 Podologengesetz (PodG); § 1 Absatz 1 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Dieser Antrag gilt nur für Abschlüsse, die entweder in Deutschland erworben wurden oder bei Abschlüssen aus dem Ausland, die als gleichwertig anerkannt wurden. Für die Anerkennung Ihrer Abschlüsse aus dem EU-Ausland oder Drittländern nutzen Sie bitte den Onlinedienst des Bundesministeriums für Bildung und Forschung [https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession?query=].

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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