Hinweis Abschluss ohne Anerkennung
F05010335• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Diätassistentengesetz (DiätAssG); § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG); § 1 Hebammengesetz (HebG); § 21 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Gesundheitsaufseher (innen) (APO-Ges.-Aufs.); § 1 Absatz 1 Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG); § 1 Absatz 1 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG); § 1 Absatz 1 Orthoptistengesetz (OrthoptG); § 1 Absatz 1 Podologengesetz (PodG); § 1 Absatz 1 Notfallsanitätergesetz (NotSanG)
Formularangaben
Dieser Antrag gilt nur für Abschlüsse, die entweder in Deutschland erworben wurden oder bei Abschlüssen aus dem Ausland, die als gleichwertig anerkannt wurden. Für die Anerkennung Ihrer Abschlüsse aus dem EU-Ausland oder Drittländern nutzen Sie bitte den Onlinedienst des Bundesministeriums für Bildung und Forschung [https://www.anerkennung-in-deutschland.de/de/interest/finder/profession?query=].
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden