Haftpflichtversicherung
F05010305• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BbodSchG)
Formularangaben
Eingabe: Besteht ein gültiger personenbezogener Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung?
Ausgabe: Haftpflichtversicherung
Ausgabe: Haftpflichtversicherung
Eingabe: Da dieser Nachweis im Versicherungsfall u.U. prämienrelevant ist, kann er auch zum Verfahrensende nachgereicht werden. Das Bestehen des Versicherungsschutzes ist spätestens vor einer Bestellung nachzuweisen.
Eine konkrete Absichtserklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe muss allerdings schon bei Antragsstellung beigefügt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden