Belegart
F05010007• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 11, 12 GasHDrLtgV
Formularangaben
Eingabe: Zur erfolgreichen Antragsstellung muss eines der folgenden Belegarten nachgewiesen werden:
Belegart O: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde. Hierbei wird nach der Beantragung, das Führungszeugnis unmittelbar an die Behörde zugesandt.
Belegart N: Führungszeugnis für eigene Zwecke. Hierbei erfolgt die Übersendung an den Antragssteller*in.
Technische Beschreibung
001=Belegart O 002=Belegart N
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden