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Nachweise zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen

F05009972 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 11, 12 GasHDrLtgV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestehen Nachweise zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und themenbezogenen Erfahrungsaustauschen?

Hilfetext

Eingabe: Sachverständige haben ihre Tätigkeit regelmäßig auszuüben; sie haben sich regelmäßig entsprechend dem Stand der Technik weiterzubilden und regelmäßig an einem Erfahrungsaustausch teilzunehmen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden