Kopie des Sprachnachweises
F05009896• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 11 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
Formularangaben
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Ausgabe: Kopie eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse
Ausgabe: Kopie eines Nachweises über ausreichende Deutschkenntnisse
Eingabe: Hinweis: Sofern die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher/englischer Sprache ausgestellt sind, sind diese zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die Übersetzungen sind grundsätzlich von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.
Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20 MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden