Angaben Behörde(n)
F05009669• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 36 Art. 2 GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die zuständige(n) Behörde(n) an, die mit dem/den entsprechenden Verfahren befasst ist/sind.
Ausgabe: Zuständige(n) Behörde(n) an, die mit dem/den entsprechenden Verfahren befasst ist/sind.
Ausgabe: Zuständige(n) Behörde(n) an, die mit dem/den entsprechenden Verfahren befasst ist/sind.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden