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Ermächtigung nach Art. 89

F05009197 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Artikel 65, 66 & 98 Verordnung (EU) 2016/2031 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016; Anbaumaterialverordnung (AGOZV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Wünschen Sie die Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen nach Artikel 89 zu beantragen?
Ausgabe: Beantragung der Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen nach Artikel 89

Hilfetext

Eingabe: Hinweis: Bei der Auswahl „nein” ist die Ausstellung von Pflanzenpässen durch das Unternehmen untersagt.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden