Beispiel / Muster 1.6 (Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln)
F05009093• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 8 GefStoffV
Formularangaben
Folgende Maßnahmen sind zu beachten:
1. Arbeitsbereich durch Verbotszeichen kennzeichnen und gegen unbefugtes Betreten absperren.
2. Schutzanzug Typ ... und Atemschutzmaske ... tragen.
3. Bei Arbeitsunterbrechungen/Pausen erst Schutzanzug und anschließend Atemschutz im Freien ablegen; Einwegschutzanzug und Einwegmaske entsorgen (z. B. Abfallsack).
4. Bei Pausen Hände gründlich reinigen. Bauwerksöffnungen im Arbeitsbereich geschlossen halten.
5. Zum Auffangen von Bruchstücken entlang der Gebäudewand Folie auslegen.
6. Platten abschnittsweise mit Staubbindemittel besprühen und anschließend möglichst bruchfrei demontieren.
7. Nach Abschluss der Arbeiten Oberflächen und Gerüstbeläge absaugen, Fensterbretter feucht nachwischen, Wischwasser in Kanalisation schütten.
8. Vor Aufhebung der Kennzeichnung und Absperrung Arbeitsbereich visuell auf Restverschmutzung kontrollieren.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden