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Öffentliche Ankündigung

F05008896 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §56a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Ankündigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die öffentliche Ankündigung (Werbung) muss folgende Informationen enthalten: Die Art der Ware oder Leistung, den Ort des Wanderlagers, den Name des/der Veranstalters, die Anschrift der Niederlassung sowie Angaben, die eine schnelle Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem/der Veranstalterin ermöglichen, einschließlich einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse und in leicht erkennbarer und deutlich lesbarer oder sonst gut wahrnehmbarer Form, sowie Informationen darüber, unter welchen Bedingungen dem/der Verbraucher*in bei Verträgen, die im Rahmen des Wanderlagers abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht zusteht.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden