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Reisegewerbekarte Kopie mit sich führen

F05008777 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §56a GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Den vorstehenden Hinweis zur Reisegewerbekarte habe ich zur Kenntnis genommen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Bitte führen Sie während der Veranstaltung eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der veranstaltenden Person mit sich mit, falls diese erforderlich ist.

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden