Hinweis zu Nachweisen
F05007192• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f GewO § 34h GewO
Formularangaben
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen. In bestimmten Fällen können die zuständigen Behörden beglaubigte Kopien anfordern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden