Tiefe der Erdeingriffe (Luftbildauswertung)
F05007133• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie die Tiefe der Erdeingriffe an.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur Tiefe der Erdeingriffe.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur Tiefe der Erdeingriffe.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden