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Tiefe der Erdeingriffe (Luftbildauswertung)

F05007133 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 13 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tiefe der Erdeingriffe

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie die Tiefe der Erdeingriffe an.
Ausgabe: Dieses Feld enthält Informationen zur Tiefe der Erdeingriffe.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

num

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden