Schulungsnachweise des Personals
F05006852• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 5 Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie hier bitte Kopien der Schulungsnachweise des (derzeit) in der Wettvermittlungsstelle tätigen Personals hoch. Diese Schulungsnachweise müssen von anerkannten Schulungsträgern ausgestellt worden sein. Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden