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Hinweis - Fahrlehrer Erlaubnis befristet

F05006829 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 4 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zum Antragsumfang

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bewerber*innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE (Fahrlehreranwärter) wird zum Zwecke der weiteren Ausbildung nach § 7 FahrlG und der Prüfung nach § 8 FahrlG, soweit diese sich auf die Lehrproben im theoretischen und fahrpraktischen Unterricht erstreckt, eine Anwärterbefugnis erteilt, wenn die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt wurden.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden