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Nachweis über die Vorbildung (Fahrlehrer)

F05006816 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.

Handlungsgrundlage


  • § 4 FahrlG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte laden Sie hier einen Nachweis über die Vorbildung hoch.
Ausgabe: Nachweis über die Vorbildung

Hilfetext

Eingabe: Bewerber*innen müssen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen.
Ausgabe: Bitte beachten Sie, dass das maximal zulässige Datenvolumen von 20MB nicht überschritten werden darf. Akzeptierte Dateiformate sind JPG, PNG und PDF.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

file

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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