Unbedenklichkeitsbescheinigung Steueramt
F05006162• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Eingabe: Bitte fügen Sie die Bescheinigung der Stadtkasse bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts bei.
Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz bzw. am Sitz Ihres Unternehmens.
Hinweis für Personengesellschaften: Es ist für jede/n Gesellschafter*in ein Nachweis zu erbringen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden