Maßnahmen zur Verhinderung der Schaustellung von Minderjährigen sowie der Tätigkeit von Minderjährigen im Betrieb
F05005969• Version 2.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
001=Es wird sichergestellt, dass bei der Personalauswahl die Zuverlässigkeit des Bewachungs- und Beaufsichtigungspersonals geprüft wird. 002=Es gibt Unterweisungen gegenüber dem Personal zu diesem schutzbedürftigen Personenkreis. 003=Es wird mit Beratungsstellen zusammengearbeitet. 004=Es liegen Informationsmaterialien von Beratungsstellen aus. 005=Keine der Maßnahmen wird unternommen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden