Hinweis Scheinselbstständigkeit
F05005794• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine angenommene selbstständige Tätigkeit, die in ihrer Ausprägung aber eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleicht.
Mit dieser Scheinselbstständigkeit werden sozialversicherungspflichtige Anforderungen umgangen, was wiederum strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden