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Hinweis Scheinselbstständigkeit

F05005794 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55c Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis zur Scheinselbstständigkeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Als Scheinselbstständigkeit bezeichnet man eine angenommene selbstständige Tätigkeit, die in ihrer Ausprägung aber eher einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gleicht. Mit dieser Scheinselbstständigkeit werden sozialversicherungspflichtige Anforderungen umgangen, was wiederum strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden