Anzahl von Jahren
F05005788• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 Abs. 1 StVZO
Formularangaben
Eingabe: Bitte wählen Sie die gewünschte Anzahl von Jahren aus
Ausgabe: Anzahl der Jahre
Ausgabe: Anzahl der Jahre
Technische Beschreibung
001 = 1 Jahr 002 = 2 Jahre 003 = 3 Jahre 004 = 6 Jahre 005 = 12 Jahre
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden