Anzahl von Jahren
F05005788• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 Abs. 1 StVZO
Formularangaben
Eingabe: Bitte wählen Sie die gewünschte Anzahl von Jahren aus
Ausgabe: Anzahl der Jahre
Ausgabe: Anzahl der Jahre
Technische Beschreibung
001 = Ein Jahr 002 = Zwei Jahre 003 = Drei Jahre 004 = Sechs Jahre 005 = Zwölf Jahre
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Codelisten Beschreibung in Meta-Felder hinzugefügt