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Handreichung zu Brandschutzvorkehrungen bei Veranstaltungen

F05005539 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 69 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Bitte beachten Sie die folgende Handreichung zu Brandschutzvorkehrungen bei Veranstaltungen.
Ausgabe: Handreichung zu Brandschutzvorkehrungen bei Veranstaltungen zur Kenntnis genommen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Bitte beachten Sie die folgende Handreichung zu Brandschutzvorkehrungen bei Veranstaltungen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden