Nummer der Kooperation
F05005458• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Die Nummer der Kooperation wird von der Festsetzungsbehörde bei der Ersterfassung vergeben.
Handlungsgrundlage
- Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - WasEG;Wasserentnahmeentgelt LANUV NRW Vordruck: Kooperation (KO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Bei der Änderungsmeldung zu einer Kooperation sowie der Folgeerklärung wird die Nummer der Kooperation systemseitig befüllt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden