Art Musikdarbietung
F05005436• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die Ausnahmegenehmigung nach § 10 Abs. 4 LImSchG nur bis 22:00 Uhr erteilt werden kann.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden