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Hinweistext: Übersetzungen eines ermächtigen Übersetzers (amtlich beglaubigte Kopie)

F05005175 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • Verordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums (Feststellungsprüfungsordnung Hochschule – PO-FeP-Hochschule);Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (Gleichwertigkeitsverordnung – GLVO);Schulgesetz für das Land NRW (Schulgesetz NRW – SchulG);Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie die Übersetzungen eines ermächtigen Übersetzers zusätzlich als beglaubigte Kopie per Post ein.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Zeugnisse aus Afghanistan, Georgien, Somalia, Sri Lanka, Kamerun und Syrien müssen immer im fremdsprachigen Original eingereicht werden. Amtlich beglaubigte Kopien dieser Zeugnisse reichen nicht aus! Zusätzlich sind deutsche Übersetzungen vorzulegen. Zeugnisse aus dem Iran sind entweder im persisch-sprachigen Original oder alternativ die persisch-sprachigen Kopien zusammengeheftet mit den offiziellen Übersetzungen, legalisiert oder beglaubigt durch die deutsche Botschaft in Teheran vorzulegen.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden