Schuljahr LFP IFK (Schulfremdenprüfung)
F05004843• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Schuljahr, für das die Anmeldung gelten soll. Das aktuelle Schuljahr ist als Jahr für die Anmeldung für LFP IFK voreingestellt. Zeitraum für Berechnung: Ende Januar bis 31.07. des jeweiligen Jahres (Schuljahresende)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden