Gültigkeit Ausnahmegenehmigung
F05004328• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 70 (1) StVZO
Formularangaben
Eingabe: Bis wann soll die Ausnahmegenehmigung gültig sein?
Ausgabe: Gültigkeitszeitraum der Ausnahmegenehmigung.
Ausgabe: Gültigkeitszeitraum der Ausnahmegenehmigung.
Technische Beschreibung
001 = Für eine spezifische Anzahl von Jahren 002 = Für die maximal mögliche Dauer
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden