Auswirkungen auf die Umwelt
F05004306• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 33a (2) Nr. 3 GewO;§ 3 (1) BImSchG
Formularangaben
Sind durch die Verwendung der Räume umweltschädliche Einwirkungen oder sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit zu befürchten?
Hinweis: Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 (1) BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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