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Auswirkungen auf die Umwelt

F05004306 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 33a (2) Nr. 3 GewO;§ 3 (1) BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sind durch die Verwendung der Räume umweltschädliche Einwirkungen oder sonstige erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit zu befürchten?

Hilfetext

Hinweis: Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 (1) BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden