Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hinweis Nachweise

F05003945 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Für bestimmte Dokumente ist eine beglaubigte Kopie per Post zuzusenden (zusätzlich zu dem Hochladen des Dokumentes).Erst nach Vorlage der beglaubigten Kopien und Vollständigkeit der Nachweisdokumente wird der digital abgesendete Antrag bearbeitet. Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Sie können zum Beispiel beim Bürgeramt eine Kopie beglaubigen lassen.

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Hinweistext

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden