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Fußgänger

F05003864 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Angaben zu Gehweg für Fußgänger machen

Handlungsgrundlage


  • § 32 StVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bitte Zutreffendes ankreuzen

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

select

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


001 = Für Fußgänger verbleibt trotz Gerüst eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens einem Meter (je nach Standort kann von der genehmigenden Behörde eine größere Mindestgehwegbreite gefordert werden) 002 = Das Gerüst ist untergehbar (Fußgängerschutztunnel/Durchlaufgerüst)

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden