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Hinweis Gebühren Eichung

F05003718 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 37 MessEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis Verwaltungsgebühr

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Messgerätart und Aufwand. Sie werden in der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) [https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/BJNR033000015.html] festgelegt. Die Kosten richten sich nach der bundesweit gültigen Mess- und Eichgebührenverordnung und dem jeweiligen Gebührengesetz/(Verwaltungs-)Kostengesetz des Landes. Gleichzeitig stimmen Sie der Gebührenfestsetzung und -zahlung im Rahmen eines elektronischen Bezahlsystems über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu. Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.

Datentyp

text

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden