Hinweis Gebühren Eichung
F05003718• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 37 MessEG
Formularangaben
Die Gebühren unterscheiden sich je nach Messgerätart und Aufwand. Sie werden in der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (MessEGebV) [https://www.gesetze-im-internet.de/messegebv/BJNR033000015.html] festgelegt.
Die Kosten richten sich nach der bundesweit gültigen Mess- und Eichgebührenverordnung und dem jeweiligen Gebührengesetz/(Verwaltungs-)Kostengesetz des Landes. Gleichzeitig stimmen Sie der Gebührenfestsetzung und -zahlung im Rahmen eines elektronischen Bezahlsystems über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW zu.
Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die zuständige Stelle weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden