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Antrag zur Eichung des Messgeräts

F05003683 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 55 MessEV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag zur Eichung des Messgeräts

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

input

Inhalt

Der/die Verwender:in bestätigt, dass bei der zuständigen Eichbehörde ein Antrag zur Eichung des Messgeräts mindestens zehn Wochen vor Ablauf der Eichfrist gestellt wurde. Bei einem verspäteten Eichantrag (weniger als 10 Wochen vor Ablauf der Eichfrist) wurde die Weiterverwendung des Messgeräts durch die Eichbehörde gestattet und daher das Messgerät nach § 38 MessEG einem geeichten gleichgestellt.

Datentyp

bool

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden