Dokumentierte Gefährdungsbeurteilung
F05003305• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 13 GenTSV
Formularangaben
Werden im Rahmen der dokumentierten Gefährdungsbeurteilung nach § 13 Abs. 1 GenTSV und §§ 4 und 7 BioStoffV die gehandhabten humanpathogenen Organismen (inklusive GVO) benannt und in dem nach § 7 Abs. 2 BioStoffV geforderten Biostoffverzeichnis aufgelistet, um von arbeitsmedizinischer Seite entsprechende Präventionsmaßnahmen durchführen zu können?
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden