Hinweistext zu Gebühren
F05002567• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.11.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 200 bis 1.000 EUR zur Entscheidung über die Wiedergestattung nach § 35 Abs. 6 GewO.
Hinweis: Bei Ablehnung der Wiedergestattung wird eine Gebühr in Höhe von 75 % der errechneten Gebühr erhoben.
Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die Kommune weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.
Technische Beschreibung
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Stichwörter
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Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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