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Hinweistext zu Gebühren

F05002567 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 35 Abs. 6 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

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Formularangaben


Bezeichnung

Hinweistext Gebühren

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Gemäß Tarifstelle 12.11.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 200 bis 1.000 EUR zur Entscheidung über die Wiedergestattung nach § 35 Abs. 6 GewO. Hinweis: Bei Ablehnung der Wiedergestattung wird eine Gebühr in Höhe von 75 % der errechneten Gebühr erhoben. Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Der Betrag wird an das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe geschickt und von dort aus an die Kommune weitergeleitet, bei der Sie Ihren Vorgang beantragt haben.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


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Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden