Einsatz einer Stellvertretung
F05002526• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 20 (1) Nr. 2 ProstSchG
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie an, ob Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen und fügen Sie eine Kopie der Stellvertretungserlaubnis bei.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden