Hinweis Gebühren Pfandleihgewerbe
F05002360• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34 Abs. 1 GewO
Formularangaben
Gemäß Tarifstelle 12.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 1.000 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34 Absatz 1 GewO.
Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: \
[§ 34 Gewerbeordnung (Pfandleihgewerbe)](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html)
[Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)](https://www.gesetze-im-internet.de/pfandlv/BJNR000580961.html)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden