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Hinweis Gebühren Pfandleihgewerbe

F05002360 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 34 Abs. 1 GewO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Hinweis Gebühren

Hilfetext

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Feldart

label

Inhalt

Gemäß Tarifstelle 12.7.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erheben die zuständigen Stellen Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 bis 1.000 EUR für die Bearbeitung von Erlaubnisanträgen nach § 34 Absatz 1 GewO. Die Gebühr ist über das Bezahlsystem ePayBL zu entrichten. Als Zahlungsverfahren stehen Giropay (Bezahlung über das Girokonto), Kreditkarte, PayPal und paydirekt zur Verfügung. Rechtsgrundlagen: \ [§ 34 Gewerbeordnung (Pfandleihgewerbe)](https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html) [Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleiherverordnung - PfandlV)](https://www.gesetze-im-internet.de/pfandlv/BJNR000580961.html)

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


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Stichwörter


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Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


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