Bescheinigung in Steuersachen für den gesetzlichen Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin (der juristischen Person)
F05002292• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- ProstSchG
Formularangaben
Bescheinigung in Steuersachen für den gesetzlichen Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin (der juristischen Person)
Eingabe: Die Bescheinigung in Steuersachen liegt vor und wird beigefügt.\
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Hinweise:\
Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt. Die Bescheinigung ist für den gesetzlichen Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin des Unternehmens zu erbringen. Für den oder die Antragsteller oder Antragstellerin und Betriebsleiter oder Betriebsleiterin oder den oder die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten oder Beauftragte.\
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein.\
Es gibt eine Ausnahme für Bayern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden