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Bescheinigung der Stadtkasse, bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts ProstSchG

F05002046 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • ProstSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung der Stadtkasse, bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts

Hilfetext

Eingabe: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramts des Stellvertreters oder der Stellvertreterin liegt vor und wird beigefügt. Die Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem zuständigen kommunalen Steueramt, bzw. Ihrer zuständigen Stadtkasse an Ihrem Wohnsitz.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

bool

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden